Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Sport Heugenhauser – Bikeverleih
5753 Saalbach, Vorderglemm 780
Durch die Unterschrift am Verleihschein bestätigt der Kunde/ die Kundin, dass die nachfolgenden AGB gelesen und akzeptiert werden.
Der/Die MieterIn trägt die volle Haftung für das Leihobjekt.
Der/Die MieterIn hat zu Identifizierungszwecken im Verleihgeschäft einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass oder Führerschein) vorzuweisen.
Ist der/die MieterIn unter 18 Jahre muss der Erziehungsberechtigte das Einverständnis durch die Unterschrift auf dem Verleihschein bestätigen.
Mit der Unterschrift erklärt sich der/die MieterIn mit der fachgerechten Einstellung der Sattelhöhe, Bremsen und Bike Geometrie, gemäß den Angaben zur Person einverstanden und erklärt den Mietgegenstand in einwandfreiem Zustand entgegengenommen zu haben.
Die Rückgabe des Mietgegenstandes hat am letzten Tag der vereinbarten Mietperiode vor Geschäftsschluss, d.h. bis spätestens 18 Uhr zu erfolgen. Bei Rückgabe des Sportgerätes am Folgetag hat der Kunde den vollen Mietpreis für diesen Tag zu bezahlen. Das Bike muss gewaschen retourniert werden.
Bei einer vorzeitigen Rückgabe (ungünstige Witterung oder dgl.) wird die Mietgebühr nicht zurückerstattet. Im Falle von Verletzung oder Krankheit ist eine ärztliche Bestätigung vorzuweisen.
Bei Verlust des Leihobjektes durch Diebstahl oder bei Totalschaden hat der/die MieterIn den Zeitwert des Leihobjektes zu bezahlen. (Der Zeitwert wird über unsere EDV nach Statistik ermittelt.)
Im Falle von Diebstahl des Leihobjektes muss der Kunde bei der örtlichen Polizeibehörde Anzeige erstatten.
Bei Beschädigung des Leihobjektes aufgrund schuldhafter Beschädigung, Abnutzung durch unsachgemäßer Benutzung oder übergebührlicher Verschmutzung wird die Reparatur dem Mieter in Rechnung gestellt. (z.B. Rahmenbruch, Schäden an den Laufflächen der Reifen durch blockierende Räder etc.)
Bikeversicherung: Es besteht die Möglichkeit eine Versicherung von € 9,- halbtags bzw. € 12,- ganztags mit max. € 50,- Selbstbehalt bei Schaden abzuschließen. Diebstahl oder mutwillige Zerstörung sind nicht Teil der Versicherung. Die Versicherung muss im Vorhinein abgeschlossen und bezahlt werden.
Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle und Verletzungen aller Art!
Datenschutz: Die mitgeteilten Kundendaten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung und streng nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gehandhabt. Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist.
Erfüllungsort: Erfüllungsort ist der zentrale Niederlassungsort von Sport Heugenhauser.
Gerichtsstand: Der zuständige Gerichtsstand ist Zell am See.
Rechtswahl: Es gilt österreichisches Recht. Die Vertragssprache ist Deutsch.
Rechtswirksamkeit: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und die des gesamten Rechtsgeschäftes nicht. Die unwirksame Bedingung ist durch eine solche zu ersetzten, die der unwirksamen wirtschaftlich am nächsten kommt.